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Ihr zuverlässiger Parnter, in unsicheren Zeiten.

Kennen Sie Ihr Risiko?

Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare

sind stets Risiken ausgesetzt, die schnell die eigene wirtschaftliche Existenz bedrohen können.


Haftungsbeschränkung in vorformulierten Vertragsbedingungen

Viele Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beschränken die Haftung gegenüber ihren Mandanten durch die Verwendung vorformulierter Vertragsbedingungen. Dies ist in den jeweiligen Berufsordnungen normiert (vgl. § 52 I S.1 Nr. 2 BRAO/ § 67a I S. 1 Nr. 2 StBerG/ § 54a I Nr. 2 WPO).

Doch Vorsicht: Die Haftungsbeschränkung ist nur wirksam, wenn Ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung das Vierfache der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme abdeckt.

Für Rechtsanwälte und Steuerberater in Einzelkanzlei wären dies beispielsweise 1 Mio. Euro je Schadensfall


Scheinsozietät und Scheinsozius

Eine „Scheinsozietät“ kann entstehen, wenn sich z.B. mehrere Rechtsanwälte zu einer Bürogemeinschaft zusammengeschlossen haben, nach außen hin jedoch gemeinsam auftreten (Kanzleischild, Website, Briefbogen). Beim „Scheinsozius“ entsteht durch die Außendarstellung der Sozietät der falsche Eindruck, dass ein angestellter Berufsträger oder ein kooperierender Kollege zur Sozietät gehören würde.

Vorsicht: In beiden Fällen haften nach der sog. „Rechtsscheinhaftung“ alle Beteiligten im Außenverhältnis

als Gesamtschuldner. Um hier keine Deckungslücke zu riskieren, muss der Versicherungsschutz

angepasst werden.


Nebentätigkeiten

Häufig ergeben sich aus der eigentlichen Haupttätigkeit weitere Nebentätigkeiten. Dazu zählen z.B.

die Testamentsvollstreckung, die Tätigkeit als Insolvenzverwalter oder Treuhänder, die Vermögens- und Finanzplanung und das Führen von Anderkonten.

Doch Vorsicht: Bei vielen Policen sind diese Tätigkeiten nicht oder nur unzureichend im Versicherungsschutz enthalten. Es droht eine Deckungslücke


Interprofessionelle Zusammenarbeit

Angehörige der verkammerten Berufe schließen sich vermehrt interprofessionell zusammen (z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater). Dies ist häufig von Vorteil, da Personal und Räume gemeinsam genutzt werden und den Mandanten eine Leistung „aus einer Hand“ angeboten werden kann.

Doch Vorsicht: Bei der Absicherung interprofessioneller Kanzleien gilt das jeweils strengste Berufsrecht.

Auch hier gilt es, den Versicherungsschutz zu analysieren und den Erfordernissen anzupassen